Auszug aus der Definition im Wörterbuch der deutschen Sprache
Rechtsgrundlage, Erziehungs- und Bildungsauftrag, Publikationen
Auszug aus dem Sächsischen Schulgesetzt, §1 Erziehungs- und Bildungsauftrag:
"Die Schule unterrichtet und erzieht junge Menschen auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Sachsen.
Die schulische Bildung soll zur Entfaltung der Persönlichkeit der Schüler in der Gemeinschaft beitragen. 2Diesen Auftrag erfüllt die Schule, indem sie den Schülern insbesondere anknüpfend an die christliche Tradition im europäischen Kulturkreis Werte wie Ehrfurcht vor allem Lebendigen, Nächstenliebe, Frieden und Erhaltung der Umwelt, Heimatliebe, sittliches und politisches Verantwortungsbewusstsein, Gerechtigkeit und Achtung vor der Überzeugung des anderen, berufliches Können, soziales Handeln und freiheitliche demokratische Haltung vermittelt, die zur Lebensorientierung und Persönlichkeitsentwicklung sinnstiftend beitragen.
Die Schule ermutigt die Schüler, sich mit Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, mit Politik, Wirtschaft, Umwelt und Kultur auseinanderzusetzen, befähigt sie zu zukunftsfähigem Denken und weckt ihre Bereitschaft zu sozialem und nachhaltigem Handeln.
Die Schule fördert die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderungen. Inklusion ist ein Bestandteil der Schulentwicklung aller Schulen."
REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsisches Schulgesetz – SächsSchulG
Die folgenden Publikationen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus stellen die Arbeitsgrundlage der Steuergruppe dar. Die QR-Links geben Ihnen Zugang zu den einschlägigen Internetauftritten des SMK, wo Sie dieses und anderes Material einsehen können.
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