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31.03.2021
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neue Reglungen zur MaskenpflichtSehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, nach der neuen „Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (gültig ab 15.Februar 2021) gelten wesentliche Änderungen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht an Schulen. Diese werden im „Merkblatt für Schulleitungen zum Umgang mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz an Schulen in öffentlicher Trägerschaft vom 15. Februar 2021“ genauer erläutert. Auszug: „Mund-Nasenbedeckungen (sog. Alltagsmasken etc.) sind nicht mehr ausreichend. Auch im schulischen Bereich ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (mindestens sog. OP-Masken oder auch Atemschutzmasken nach den Standards KN95/N95 und FFP2 oder vergleichbar, jeweils ohne Ausatemventil) zu tragen. Eine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht nach § 5b Absatz 1 SächsCoronaSchVO vor dem Eingangsbereich von Schulen und Schulinternaten (ausgenommen Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres, s. § 5b Absatz 1 Nummer 1 SächsCoronaSchVO). Eine Tragepflicht gilt auch in Schulgebäuden, auf dem sonstigen Gelände von Schulen, in Schulinternaten sowie bei schulischen Veranstaltungen; mit folgenden Ausnahmen, die allerdings nur für Schülerinnen, Schüler, schulisches Personal und Hortpersonal gelten (s. § 5b Absatz 1 Nummer 3 SächsCoronaSchVO):
a) wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, b -g) … (betrifft nicht die Gymnasien) h) zur Aufnahme von Speisen und Getränken im Schulgebäude.
Dies bedeutet für unser Gymnasium, dass ab sofort (wir werden ab morgen kontrollieren) nur noch sogenannte OP-Masken oder auch Atemschutzmasken nach den Standards KN95/N95 und FFP2 oder vergleichbar im Schulgelände zu tragen sind, also keine Stoffmasken oder Tücher mehr! Im Unterricht können wir nur (wie bisher) um das Tragen von Masken bitten, eine Pflicht besteht bei einer Wahrung des Abstandes (s. o.) nicht. Vielen Dank für Ihre Mithilfe Mit freundlichen Grüßen K. Schrempel
Schulleiter
Unterricht ab 15.02.2021Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, nach den neuen, im Freistaat Sachsen geltenden Richtlinien wird ab der Woche vom 15.02.21 der Unterricht in der Klasse 11 neu geregelt: Im aktuellen Schulleiterbrief findet sich dazu folgende Passage: … Angestrebt wird ein Wechsel von möglichst viel Präsenzunterricht gegenüber häuslicher Lernzeit...." Das bedeutet für uns, dass ab Montag, 15.02.2021, der Unterricht in der Klassenstufe 11 wieder im Wechselmodell stattfindet. Wir beginnen in der ersten Woche (15.02.21 bis 19.02.21) mit den Schülerinnen und Schülern, deren Nachname mit den Buchstaben A-K beginnt, in der zweiten Woche dann (22.02.21 bis 25.02.21) mit den Schülerinnen und Schülern, deren Nachname mit den Buchstaben L-Z beginnt usw. Sportunterricht findet noch nicht statt, hier soll es zeitnah eine Reglung geben. Der Unterricht in der Klassenstufe 12 findet weiterhin in der gleichen Struktur wie bisher statt. Auch für die Klassenstufen 5-10 bleibt es bis voraussichtlich März 2021 weiterhin beim Unterricht im Homeschooling. Mit freundlichen Grüßen K. Schrempel Schulleiter Ausgabe der Halbjahresinformationen 5-9/ Halbjahreszeugnisse 10Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, die Ausgabe Halbjahresinformationen 5-9/ Halbjahreszeugnisse 10 soll nach gültiger Vorschrift „zeitnah im Rahmen des Präsenzunterrichtes“ erfolgen. Da mit einer Aufnahme des Präsenzunterrichtes in diesen Klassenstufen erst wieder im März zu rechnen ist, haben wir in Abstimmung mit dem Landesamt für Schule und Bildung folgende Reglung getroffen. Unser Gymnasium plant die Ausgabe der Halbjahresinformationen 5-9/ Halbjahreszeugnisse 10 nach den geltenden Regeln im Rahmen des Präsenzunterrichtes. So soll auch den Hygieneregeln entsprochen werden. Im Bedarfsfall (Schulwechsel, Bewerbung, …) können die Halbjahresinformationen/ Halbjahreszeugnisse in den entsprechenden Sekretariaten zu deren Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache mit den Mitarbeitern abgeholt werden. (Eltern bzw. Schüler müssen sich ausweisen können). Mit freundlichen Grüßen K. Schrempel Schulleiter Informationen zu CoronaMaßnahmen ab 19.01.2021Ab 19.01.21 kommen alle Schüler der Klassenstufe 12 zum Unterricht, in den Fächern, in denen sie Prüfung haben (P1-P5). Der Stundenplan wird beibehalten.
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