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23.10.2023
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Elterninformation zu Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem CoronavirusQuarantänerechner==> zu finden im Download-Bereich (linke Spalte) Reglungen ab 04.04.2022Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, ich hoffe, Sie und Ihr hatten ein paar ruhige, erholsame Osterferien und wieder Energie getankt, für die nun auf uns zukommenden Aufgaben. 1) Wir hatten Sie schon darüber informiert, dass ab Montag die anlasslosen Coronatests wegfallen. Wie auch bereits schon mitgeteilt, können für die an Schule beschäftigten Personen sowie für Schülerinnen und Schüler bis auf weiteres freiwillige Testungen angeboten werden. Bei Schülerinnen und Schülern sind diese allerdings auf begründete Anlässe (Verdachtsfall, mögliche Erkrankung) zu beschränken. Wir haben uns intern auf folgenden Ablauf dieser freiwilligen Testungen geeinigt: Seumehaus: Schülerinnen und Schüler, die sich begründet freiwillig testen wollen, können einen Test vor Schulbeginn um 8.00Uhr oder in der Frühstückspause 9.40 Uhr bis 9.55Uhr im Sekretariat abholen und sich dann im Unterricht testen. Bei einem positiven Testergebnis wird wie bisher das Sekretariat informiert und der Schüler separiert. Stammhaus. Schülerinnen und Schüler, die sich begründet freiwillig testen wollen, können einen Test vor Schulbeginn um 7.10Uhr, um 8.00Uhr oder in der Frühstückspause 9.40 Uhr bis 9.55Uhr im Sekretariat abholen und sich dann im Unterricht testen. Bei einem positiven Testergebnis wird wie bisher das Sekretariat informiert und der Schüler im Kleinen Festsaal separiert. Nach der ersten Woche werden wir unsere Vorgehensweise eventuell entsprechend anpassen. Mit freundlichen Grüßen
K. Schrempel Schulleiter
Reglungen ab 21.03.2022Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, die derzeit für Schulen geltenden Coronaregeln wurden vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus verlängert und gelten nun bis zum 02.04.2022. Die Staatsregierung folgt damit einer Rechtsauffassung, wonach bestimmte Basisschutzmaßnahmen auch mit einem neuen Infektionsschutzgesetz über den 20. März hinaus und bis zum 2. April möglich sind. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes wurde in dieser Woche beschlossen. Wie aus den Eckpunkten hervorgeht, soll die Maskenpflicht im Schulgebäude bestehen bleiben. Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 müssen jedoch weiterhin keine Maske im Unterricht am Sitzplatz tragen. Festgehalten werden soll ebenso an der zweimaligen Testpflicht pro Woche für den Schulbesuch. Wenn einzelne Infektionsfälle auftreten, müssen die betroffenen Schüler in häusliche Lernzeit gehen und die übrigen Schülerinnen und Schüler können in der Schule verbleiben. Allerdings müssen sich die verbleibenden Schüler der betroffenen Klasse an fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich testen. Das gilt auch für genesene und geimpfte Schülerinnen und Schüler. Schülerinnen und Schüler, die in der Schule keinen Selbsttest machen möchten, müssen sich dann z.B. in einem Testzentrum testen lassen und den gültigen Nachweis in der Schule vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen K. Schrempel Schulleiter ====> Ablaufplan Corona Selbsttestungen
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